Psychotherapie

Psychotherapie ist im Rahmen der medizinischen Grundversorgung (Kostenerstattungsverfahren nach Antragstellung) eine Behandlungsform, die mittels bewusster Interaktionen innerhalb der therapeutischen Beziehung die Erfahrungs- und Erlebnisräume des Patienten / der Patientin erweitert und somit geeignet ist, seelische Irritationen, Entwicklungsblockaden und psychische Störungen zu überwinden.

In Deutschland sind zur Zeit drei psychotherapeutische Behandlungsverfahren wissenschaftlich anerkannt und sozialrechtlich zugelassen:

  • Analytische Psychotherapie,
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • und Verhaltenstherapie.

Sie unterscheiden sich sowohl in ihrem Verständnis über die Ursachen und die Aufrechterhaltung psychischer Erkrankungen als auch hinsichtlich ihrer praktischen Herangehensweise.

Psychotherapie ist im Vergleich zu anderen medizinischen Behandlungsmaßnahmen und gemessen an der Schwere der Erkrankungen, die behandelt werden, äußerst erfolgreich. Es ist der Psychotherapieforschung, die einen hohen methodischen Standard entwickelte, zu verdanken, dass konkrete Ansprüche an die Wirksamkeit eines Verfahrens formuliert werden konnten und die unterschiedlichen Methoden in mehreren Anwendungsbereichen als gesichert erachtet werden können. Das Wissen um die vergleichsweise hohen Effektstärken der Psychotherapie ermöglichte es, diese als Krankenkassenleistung einzuführen und Konzepte der Qualitätssicherung durchzusetzen.

Psychotherapie ist ein eigenständiges medizinisches Fach- und Versorgungsgebiet innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens. Durch das Psychotherapeutengesetz werden die unterschiedlichen Psychotherapeuten im Sinne der Ausübung eines Heilberufes und innerhalb ihrer verschiedenen Tätigkeitsfelder durch Psychotherapierichtlinien gesetzlich verbindlich reglementiert.